legale Xenon-Nachrüstung

Erfahrungen über Tuningteile, Umbauten, Neuheiten im RS2 Bereich
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Thomas
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legale Xenon-Nachrüstung

Beitrag von Thomas » Freitag 10. November 2006, 15:14

Ich denke, für viele hier ist es interessant, über eine legale Xenon-Nachrüstung in Ihrem S2 / RS2 nachzudenken.
Ich habe mich leider noch nicht so intensiv mit dem Thema befassen können. Wie sind da eure Erfahrungen? Geht es überhaupt? Was muss ich nachrüsten? Taugen die "Gutachten" etwas, die überall kursieren?
Ein "Kirmesbuden-Look" oder Basteleien mit Scheinwerfer auffräsen oder sowas kommen nicht in Frage, ich denke ihr seht das genauso ;-)

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rsrider
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Beitrag von rsrider » Freitag 10. November 2006, 15:23

Das hängt natürlich immer wieder vom Land ab. Hier in Luxemburg baust du das Teil ein und fertig. Beim Tüv gibt es da keine Probleme. Ich habe ein System von RAGLITE. Einfach die Xenonbirnen in die H1 Fassungen stecken, Steuergerät anschliessen, fertig. Die Firma Raglite liefert auch für H3, H4 und viele andere Systeme. Mein Bruder hatte sie im Passat B5 verbaut. Preis liegt um die 225.- Euro. Ich habe die Xenonleuchten jetzt fast ein Jahr verbaut und fahre fast jeden Tag mit dem RS und bisher gab es keine Probleme. Die Sicht ist durchaus besser geworden. Nur zu empfehlen. :-P
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Thomas
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Beitrag von Thomas » Freitag 10. November 2006, 15:30

Hallo Tom,
ja in Lux habt ihr es da wesentlich besser als wir hier in D. Bei uns erlischt die Betriebserlaubnis, d.h. der Versicherungsschutz fällt weg. Die Polizei ist da ganz scharf drauf.
Soweit ich weiß benötigt man eine SWR (Scheinwerferreinigungsanlage) und ALWR (automatische Leuchtweitenregulierung). Die SWR ist ja serienmässig verbaut, eine ALWR gibte es ab Serie nicht. Hella bietet so ein System an, für über 200 Euro.
Ausnahmeregelungen gab es meiner Meinung nach für den 7er BMW E39, die S-Klasse und auch für den Audi C4. Alle Fahrzeuge haben "nur" SWR und keine ALWR.
Gutachten kursieren auch im Netz, aber die sollen alle wertlos sein...

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rsrider
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Beitrag von rsrider » Sonntag 12. November 2006, 17:52

Das mit der ALWR ist meiner Meinung nach absoluter Schwachsinn, da die ersten Fahrzeuge mit Xenon auch keines hatten. Zudem kanns du dein Lichter ja von innen verstellen. Wenn es nur drum geht, dass sich die Xenonlichter beim Einschalten einmal einstellen, kann ich den genauen Kritokgrund des Tüv´s oder der Polizei nicht erkennen.
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Thomas
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Beitrag von Thomas » Montag 13. November 2006, 11:29

Ich habe schon von eingetragenen Xenon-Nachrüstungen gehört, nur leider noch nie eine Briefkopie oder ein Gutachten gesehen.
Hat jemand von euch etwas schriftliches zur Hand oder sind das alles nur Märchengeschichten?

rs2-chris
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Beitrag von rs2-chris » Dienstag 14. November 2006, 16:15

sowas macht man nicht .
eintragen -
ich fahre seit 3 jahren in meinem rs mit xenon und wurde sooft von der polizei angehalten und nie drauf angesprochen .
selbst beim tüv habe ich den prüfer gefragt ob ihm an dem auto was auffällt , selbst der hat das xenon licht nicht bemerkt obwohl es an war.

mfg

wotan
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Beitrag von wotan » Dienstag 14. November 2006, 21:37

Hab in meinem Calibra Xenon nachgerüstet mit ALWR und SWR. Wurde dann auch eingetragen. Die Polizei bei uns schaut schon extrem auf solche Sachen, vor allem bei älteren Fahrzeugen. Beim RS2 werde ich das Licht aber original lassen, reicht mir eigentlich aus. Im Cali kann man das Licht aufgrund der schmalen Scheinwerfer ohne Xenon dagegen vergessen.

Gruss
Andreas

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Beitrag von K.H. » Mittwoch 15. November 2006, 06:17

Hallo,

hab bei meinem RS2 auch wieder auf orig. Scheinwerfer zurückgerüstet.
Beim Eintragen meiner Rad-, Reifenkombination bin ich sofort vom TÜV-Prüfer auf meine Xenon angesprochen worden. :shock:
Ciao
Karlheinz

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Beitrag von rs2-chris » Samstag 18. November 2006, 15:17

ja und jetzt fahrst du wieder mit der originalen kerzenbeleuchtung ?


ja was sagte der prüfer eigentlich , was hatte er zu beanstanden ?

das ist doch egal welche rad-reifen kombi ich fahre

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Beitrag von K.H. » Montag 20. November 2006, 06:32

Hi,

ja ich fahre wieder original Beleuchtung.

Mit meinen Felgen, Reifen hat das nichts zu tun.
Ich war beim TÜV um diese eintragen zu lassen, also keine HU.

Wollte damit nur zum Ausdruck bringen, das es dem Prüfer sofort aufgefallen ist, obwohl er nicht einmal die Scheinwerfer, bzw. deren Einstellung überprüft hat.
Eine HU hätte ich damit nie und nimmer überstanden.

Er hat mich dezent darauf hingewiesen, dass es besser sei, wieder auf original umzurüsten. ;-)
Ciao
Karlheinz

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Beitrag von Interlagos » Montag 20. November 2006, 15:56

Wir hatten einen BMW 318 is Coupe E36 umgerüstet auf Xenon inkl. Scheinwerferreinigungsanlage.
Der TÜV hat ihn nicht abgenommen wegen der fehlenden ALWR (automatische Leuchtweitenregulierung) die manuelle Verstellung reicht nicht!

Also haben wir sie wieder ausgebaut.....
MfG

Horst

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Beitrag von rs2-chris » Montag 20. November 2006, 16:26

gibt es die Alwr für den rs2 zu kaufen ?
passen da nur die von audi oder allg. von hella - bosch etc....

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RedRooster
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Beitrag von RedRooster » Donnerstag 23. November 2006, 14:44

Irgendwie ist das doch alles Schwachsinn mit der Alwr und der Scheinwerferreinigungsanlage. Die Regelung war doch anfangs auch ganz anders, mein Vater hat z.B. einen A8 Bj.96 mit Xenon, manueller Lwr und ohne Scheinwerferreinigungsanlage. Wenn ich mal wieder Geld übrig hab, dann werd ich mir auch alle Fälle Xenon einbaun und wenn ein Tüvler probleme machen sollte, dann fahr ich woanders hin. Die Polizei hat in 99% der Fälle eh keine Ahnung und wenn sie was sagen, dann zeig ich ihnen den Fahrzeugschein, wo ARGE Audi/Porsche drin steht und erzähl ihnen einfach, daß es wohl von Porsche so gemacht wurde und fertig. Ich sag mir immer, wenn mein Bock nicht so tief ist daß er Funken schmeißt ,Röhrt wie ein Hirsch oder nur aus Spoilern besteht, solang werd ich auchnicht aufgehalten wegen meinem Auto und bei normalen Kontrollen wollen sie ja immer nur den Verbandskasten und das Warndreieck sehn oder einen Alkohotest. Das Auto ist da völlig uninteressant, außer es sieht eben aus wie schon beschrieben. Ich bin mal bestimmt ein Jahr mit Boleros rumgefahren die nicht eingetragen ware und ein Fahrwerk war auch drin. In dem Jahr haben sie mich 2x aufgehalten und jedesmal hat es keinen gejuckt, weils einfach im Rahmen war und der 200 20V eben ganz human ausgesehen hat. Das Fahrwerk hab ich dann auch eingetragen, aber die Radreifenkombi hat mir keiner eingetragen. Der erste Tüvler hat was an den Boleros ausgesetzt und dem zweiten hat die Reifengröße nicht gepaßt, obwohl Tragfähigkeitsindex, Geschwindigkeitsindex und Abrollumfang gepaßt haben. Aufgehängt hat er sich an der Reifenbreite, die war nämlich 225 und eingetragen hätte er 215 und 235. Hab mir dann den Schuh aufblasen lassen und bin einfach so gefahren. Bei Unfällen können sie einem auch nix, weil das Xenon nicht Ursache an einem Unfall sein kann. Würde ein Reifen platzen, weil es der falsche war, dann siehts anders aus.

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Beitrag von Pascal » Donnerstag 23. November 2006, 18:26

RedRooster hat geschrieben: Irgendwie ist das doch alles Schwachsinn mit der Alwr und der Scheinwerferreinigungsanlage
Ich finde das kein Schwachsinn, weisst du warum man nur Xenon in Verbindung mit Scheinwerferreinigungsanlage und ALWR kaufen bzw. eintragen kann :?: Klar es gibt Ausnahmen aber da kannte man sich mit dem Xenonlicht noch nicht so gut aus.

Es geht um die Blendgefahr und die ist bei Xenonlicht viel höher als bei Halogenlicht. Aus meiner Sicht ist das schon richtig, dass da der TÜV ein Riegel schiebt, denn geblendet zu werden ist sehr gefährlich. Darum gibts ja in Deutschland den Lichttest gratis :-D
En Gruess

Pascal


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Beitrag von morten » Donnerstag 23. November 2006, 19:32

...funzel-licht ist aber auch gefährlich, wie ich meine.
geblendet werde ich auch von autofahrern, die vergessen abzublenden. das ist 10 mal schlimmer
Gruß
Martin

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