Jabo hat geschrieben:Teilt irgendwer hier meinen Verdacht?
Nur so ein Tip am Rande:
Lass Dir die Zulassungsbescheinigungen Teil I (Fahrzeugschein) und II (Fahrzeugbrief) zeigen. Der Kfz-Schein muss bei einem angemeldeten Fahrzeug vorliegen, ansonsten hat der Eigentümer eine Abmeldebescheinigung vorzuzeigen. Im Kfz-Brief finden sich Eintragungen über die Fahrzeughalter. Ist der Verkäufer nicht identisch mit dem aktuellen Fahrzeughalter, muss er eine Vollmacht des Eigentümers vorlegen können. Kaufen Sie das Auto in keinem Fall ohne Vollmacht, denn es könnte sich um ein gestohlenes Fahrzeug handeln. Lass Dir auch den Personalausweis zeigen und prüfe die Adressen des Verkäufers. Wichtig ist die Fahrgestellnummer, welche identisch sein muss in der Zulassungsbescheinigung.
Wenn die Papiere nicht vorhanden sind Finger weg Statistik: Verfasst von Pascal — Mittwoch 19. Juni 2013, 22:23
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